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BEHANDLUNGSKOSTEN
Die Kosten für die Heilbehandlung werden zwar von den gesetz-lichen Krankenkassen nicht übernommen, sie können aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Private Versicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen die Behandlungskosten abhängig von Ihrem gewählten Tarif und der Behandlungsform. Auch im Rahmen von Beihilfe-Leistungen kann eine Erstattung möglich sein. Informieren Sie sich bitte hierzu bei Ihrem Arbeitgeber.
Alle Behandlungen werden nach dem aktuell gültigen Gebühren- verzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.
KLASSISCHES BESPRECHEN Einzelsitzung: 60,00 EUR – bis 60 Min.
KLIENTENZENTRIERTE GESPRÄCHSTHERAPIE Einzelsitzung: 60,00 EUR – bis 60 Min. nach 60 Min. pro Min. /1,00 EUR
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Kontakt: THOMAS MARQUARDT HEILPRAKTIKER
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